Aufgaben des PGR

gut zu wissen, dass...


Pfarrgemeinderat


Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarrgemeinde, in dem zum einen alle wesentlichen pastoralen Anliegen beraten oder beschlossen werden. Zum anderen ist er der Ort, in dem Meinungsbildung und Positionsbestimmung zu Fragestellungen des gesellschaftlichen Umfeldes und öffentlichen Lebens erfolgen kann.

Als Grundlage der Arbeit dient die jeweilige PGR-Satzung, wie sie vom Bischof in Kraft gesetzt worden ist. Hier sind u.a. als Aufgaben formuliert:

  • Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrgemeinde als Beratungs- oder Beschlussgremium,
  • Förderung und Koordination der einzelnen Gruppen sowie
  • Vertretung der gemeindlichen Anliegen in der Öffentlichkeit,
  • Stellungnahme zum Haushalt und Einbindung in wichtige Fragen der Vermögensverwaltung.

Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten, den geborenen (= Hauptamt- bzw. –beruflichen Pfarrgemeinde) sowie möglichen berufenen Mitgliedern. Dieser Kreis übernimmt nun in einer Schlüsselfunktion Verantwortung für die Gestaltung einer lebendigen, vielfältigen Gemeinde!

Downloads

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PGR-Protokoll-2009-05-07 49 KB
2009-08-19 Protokoll PGR 48 KB
2009-11-26_PGR_Protokoll.pdf 16 KB
2010-01-27_PGR_Protokoll 52 KB